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* Bei zwei Vollzahlern ist jedes weitere Mitglied vom Grundbeitrag befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abbuchung
der Beiträge von einem Konto erfolgt.
** Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
Schüler, Auszubildende und Studenten können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei Vorlage eines entsprechenden aktuellen Nachweises für die Dauer des laufenden Beitragsjahres den Beitrag „Junioren“ in der entsprechenden Abteilung beantragen. Dies gilt entsprechend für die Tennisabteilung.
In begründeten Fällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge ganz, zeitweise oder teilweise erlassen oder stunden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines schriftlichen Antrages sowie entsprechender Nachweise.
Bankgebühren für Rücklastschriften, die nicht vom SV Blau-Weiß Hand eV verschuldet wurden, werden dem jeweiligen Mitglied zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,- weiterbelastet.



